====== Registrierung ====== * [[#Sozialamt|Sozialamt]] * [[#Kontakt Sozialamt]] * [[#Ablauf der Anmeldung]] * [[#Sozialleistungen]] * [[#Übernahme von Wohnnebenkosten]] * [[#Leistungen aus Bildung und Teilhabe]] * [[#Übergang zum Jobcenter]] * [[#Leistungen bei Umzug]] * [[#Einwohnermeldeamt|Einwohnermeldeamt]] * [[#Einwohnermeldeämter im Ilm-Kreis]] * [[#Polizeiliche Anmeldung]] * [[#Ausländerbehörde|Ausländerbehörde]] * [[#Fiktionsbescheinigung]] * [[#Geflüchtete anderer Herkunft]] [[Leitfaden|Zum Inhaltsverzeichnis]] ===== Sozialamt ===== ==== Kontakt Sozialamt ==== * [[https://www.ilm-kreis.de/%C3%84mter/Sozialamt/Aktuelles/|Integrationswegweiser des Ilm-Kreises]] Geflüchtete haben einen Anspruch auf eine Versorgung mit dem Nötigsten (Unterkunft, Essen, medizinische Versorgung). Achtung: Aufgrund der aktuellen Personalsituation ist das Sozialamt nur telefonisch, per E-Mail oder nach vorheriger Terminvereinbarung zu erreichen. (Stand 22.09.2022) **Ansprechpartner*innen:** * [[www.ilm-kreis.de/%C3%84mter/Sozialamt/Leistungen-f%C3%BCr-ausl%C3%A4ndische-Fl%C3%BCchtlinge/|Link zu Ansprechpartner*innen]] * Ilmenau: Herr Ghafari, Telefon: +49 3628 738342, E-Mail: [[M.ghafari@ilm-kreis.de]] * Arnstadt: Frau Leuthardt/Frau Höhlein, Telefon: + 49 3628 738343 und +49 3628 738348, E-Mail: [[M.leuthardt@ilm-kreis.de]]/[[L.hoehlein@ilm-kreis.de]] * Stadtilm, Großbreitenbach, Marlishausen, Frankenhain, Gehren, Ichtershausen, Plaue: Herr Herzer, Telefon: +49 3628 738345, E-Mail: [[M.herzer@ilm-kreis.de]] * bei Problemen ist Unterstützung durch Menschen vom Flüchtlingsnetzwerk möglich (Kontakt: [[refugees@iswi.org]]) ==== Ablauf der Anmeldung ==== 1) Kontaktaufnahme zum Sozialamt Ilm-Kreis über **[[ukraine@ilm-kreis.de]]** – bitte unbedingt Kontaktdaten wegen Terminvereinbarung angeben Das Sozialamt möglichst Kontakt per E-Mail aufzunehmen. Die Kontaktadressen befinden sich auf der [[https://www.ilm-kreis.de/%C3%84mter/Sozialamt/Leistungen-f%C3%BCr-ausl%C3%A4ndische-Fl%C3%BCchtlinge/|Webseite des Sozialamtes]]. Dort finden sich auch die aktuellen [[https://www.ilm-kreis.de/%C3%84mter/Sozialamt/|Sprechzeiten in Arnstadt]]. In Ilmenau gibt es jeden Donnerstag eine Sprechstunde von 8:30 bis 12 Uhr. Aktuell muss man sich einen Termin für die Sprechstunde besorgen. Ab der ersten Juniwoche (7.6.) sind die Sprechzeiten wieder offen und man kann auch ohne Termin kommen. Wenn ein Sachbearbeiter im Urlaub ist, dann über die Email-Adresse [[sozialamt@ilm-kreis.de]] melden. 2) Kurzfristige Rückmeldung durch die Sozialbetreuung an die meldende Person zur Terminvereinbarung 3) Persönlicher Termin der Antragstellenden im Sozialamt in Arnstadt oder Ilmenau Mitzubringen: * Vorhandene Dokumente (Pass, Geburts- / Eheurkunde u.s.w.) * Passbild (nicht zwingend biometrisch, digital als .jpeg-Datei möglich) * bei bereits vorhandenem Erwerbseinkommen Arbeits-/Ausbildungsvertrag + Lohnnachweis Ablauf: * Hinweis auf Zuständigkeit und Erreichbarkeit der AnsprechpartnerInnen im Sozialamt * Antragsaufnahme Asylbewerberleistungen durch die Sozialbetreuung * Erläuterungen zu Art der Leistungen und weiteren Schritten (Auszahlung, Ausländerbehörde etc.) * Klärung der Wohnsituation (dringend benötigt / kurzfristig oder langfristig abgesichert) * Informationen zur Anmeldung/Ummeldung Einwohnermeldeamt, Informationen zu Kontoeröffnung * Informationen zum Zugang zu medizinischer Versorgung, zu Kita, Schule, Sprachkurs, Erwerbstätigkeit sowie soziokulturellen Angeboten + Verweis an die entsprechenden Stellen * Klärung von Fragen und weiteren individuellen Bedürfnissen (z.B. dringender Bedarf von Ersatzschein für medizinische Behandlung o.ä.) 4) Sachbearbeitung Sozialamt: Fallberechnung Asylbewerberleistungen + Anmeldung Krankenhilfe bei DAK 5) Kontaktaufnahme durch Sachbearbeitung zu individuellem Auszahlungstermin; wenn ein Konto eröffnet wurde und die Bankverbindung beim Jobcenter gemeldet ist, erfolgt die nächste Auszahlung direkt auf das Konto. Bitte regelmäßig prüfen, ob der richtige Betrag eingegangen ist, und bei Fragen und Unklarheiten schnellstmöglich beim Jobcenter melden. 6) Versand vorläufiger Behandlungsschein durch die DAK Gesundheit per Post an die angegebene Anschrift der Personen. **Wichtig:** Der Name der Personen muss am Briefkasten bei den Wohnungsgebenden erkennbar sein. 7) Terminmitteilung durch die Sozialbetreuung für die Registrierung in der Ausländerbehörde und Beantragung des Aufenthaltstitels ==== Sozialleistungen ==== Bei der Registrierung sind alle Einkommensarten anzugeben (Rente, Mieteinnahmen etc.), auch diejenigen aus der Ukraine. Diese werden gegen den Anspruch auf Sozialleistungen angerechnet. Sie nicht anzugeben ist eine Straftat. Allerdings muss die Möglichkeit bestehen, über das Geld zu verfügen. Es wird nicht angerechnet, wenn kein Zugriff z.B. auf die eigene Rente in der Ukraine besteht. Dies muss allerdings mit dem Sozialamt geklärt sein. Aktuell gibt es Verhandlungen zu einer Vereinbarung zwischen der BRD und der Ukraine, dass die ukrainische Rente in Deutschland ausgezahlt wird. Sollten sich hierdurch Änderungen ergeben, wird euch das Sozialamt bzw. das Jobcenter Bescheid geben. Bei Krediten werden nur die Zinsen als Einkommen angerechnet. Kosten für Kredite oder Nebenkosten (z.B. wegen Auto, Haus etc.) in der Ukraine werden nicht bei der Berechnung der Sozialleistungen berücksichtigt. Sollte jedoch Einkommen bspw. aus der Vermietung bestehen, das angegeben werden muss, können Kosten für die Vermietung (Kredite, Nebenkosten etc.) dagegen gerechnet werden, sodass keine / geringere Abzüge resultieren. Übliche Geschenke werden nicht angerechnet, müssen allerdings nachvollziehbar und angemessen sein (z.B. 1.000 Euro für Heirat etc. sind OK; 10.000 € eher nicht). Geschenke oberhalb von 5.000 € müssen immer gemeldet werden und es muss einen Anlass für die Schenkung geben. Dasselbe gilt für veräußerliche Sachgeschenke (Schmuck etc.). Im Zweifelsfalle bitte vorher mit dem Sozialamt / Jobcenter absprechen. Der Besitz von kleinen Geldmengen ist erlaubt. Alles was unter 5.000 € ist, wird nicht angerechnet. Veräußerliche Gegenstände, die nicht zum Alltagsbedarf gehören (z.B. Schmuck), müssen ggf. veräußert werden. Bitte diese Gegenstände bei der Registrierung angeben. Solltet dies vergessen worden sein, bitte nachmelden. Ein Auto ist eine Besonderheit. Es wird geprüft, ob es für die Mobilität notwendig ist. Auch hierbei gilt die Verhältnismäßigkeit. Das Auto sollte kein Luxusauto sein (Zeitwert < 10.000 €) und im Alltag z.B. für die Fahrt zur Arbeit benötigt werden. ==== Übernahme von Wohnnebenkosten ==== Bei Wohnungen, die vom Landkreis angemietet sind, werden die Nebenkosten (Strom) verbrauchsabhängig abgezogen. Das heißt, durch das eigene Verhalten kann die Höhe beeinflusst werden. Ähnlich kann es auch beim Jobcenter aussehen. Bitte fragt bei Unklarheiten gern Sozialamt nach. Geflüchtete, die bei Privatpersonen untergekommen sind und keinen Mietvertrag abgeschlossen haben, müssen mit den Inhaber:innen der Wohnungen sprechen, ob sie an den Nebenkosten beteiligt werden. Eine Übernahme von Kosten durch das Sozialamt und später auch durch das Jobcenter ist nur möglich, wenn es abgesprochen ist und ein entsprechender Vertrag geschlossen ist. Dafür soll sich der/die Vermieter:in bitte an das zuständige Amt wenden. In den meisten Fällen sind die Wohnungen vom Landratsamt offiziell angemietet bzw. die Gastfamilien erhalten eine Erstattung für die Betriebskosten. Wenn das nicht der Fall ist, gibt es keine Erstattung. Es gilt: Eine Übernahme von Kosten durch das Sozialamt und später auch durch das Jobcenter ist nur möglich, wenn es abgesprochen ist und ein entsprechender Vertrag geschlossen ist. Dafür soll sich der/die Vermieter:in bitte an das zuständige Amt wenden. ==== Leistungen aus Bildung und Teilhabe ==== Die Geflüchteten haben einen Anspruch auf Leistungen aus Bildung und Teilhabe (bspw. Übernahme von Nachhilfekursen, Freizeitaktivitäten etc.). Die Anträge können beim Sozialamt gestellt werden. Link zu weiteren Informationen: [[https://www.ilm-kreis.de/%C3%84mter/Sozialamt/Leistungen-zur-Bildung-Teilhabe/]] Zudem kann ein Tafel-Ausweis für Bedürftige ausgestellt werden. Hierfür ist eine Bescheinigung über Zahlungen vom [[#Sozialamt]] (Quittung) notwendig. Kontakt zur [[https://www.marienstift-arnstadt.de/beratungsdienste/ilmenauer-tafel.html|Ilmenauer Tafel]] ==== Übergang zum Jobcenter ==== Geflüchtete, die einen Aufenthaltsstatus nach § 24 bekommen, erhalten ab dem 1.6. Sozialleistungen nach Arbeitslosengeld II / Sozialhilfe. Dies ist hinsichtlich der Integration eine gute Nachricht, da damit das Jobcenter zuständig ist und die Geflüchteten wesentlich stärker gefördert werden können (bspw. besserer Zugang zu Integrations- und Sprachkursen, Jobvermittlung, med. Versorgung). Allerdings stellen sich bei der Umstellung und Umsetzung viele andere Fragen bspw. bei der Versorgung mit Wohnungen und den Mitwirkungspflichten sowie den Übergang vom Sozialamt zum Jobcenter. ==== Leistungen bei Umzug ==== In einem anderen Bundesland registrierte Geflüchtete erhalten Sozialleistungen, wenn sie nach Thüringen kommen. Umgekehrt (z.B. von Thüringen nach Bayern oder Sachsen) wird es schwierig und eine Zustimmung ist eher unwahrscheinlich. Bitte unbedingt vorher beim Sozialamt und unabhängigen Stellen wie bei der Migrationsberatung im Ilm-Kreis vom [[https://www.lamitie-gotha.de/fileadmin/pdf/Flyer/Flyer_MBE_deutsch_Arnstadt21_aktuell_a.pdf|L’amitié]] oder beim Flüchtlingsnetzwerk Ilmenau [[refugees@iswi.org]] informieren [[Registrierung|nach oben]] ===== Einwohnermeldeamt ===== ==== Einwohnemeldeämter im Ilm-Kreis ==== * [[https://www.melderegister-auskunft.de/deutschland/thueringen/ilm-kreis|Adressen der Einwohnermeldeämter im Ilm-Kreis]] [[Registrierung|nach oben]] ==== Polizeiliche Anmeldung ==== Alle Menschen, die nach Deutschland ziehen oder innerhalb Deutschlands umziehen, müssen sich beim Einwohnermeldeamt (oft auch Bürgeramt oder Bürgerbüro genannt) anmelden bzw. ummelden. Die Anmeldung innerhalb von zwei Wochen ist Pflicht. Bei der Anmeldung bekommen Geflüchtete eine "Amtliche Meldebestätigung". Diese ist gut aufzubewahren. Damit kann – auch ohne Ausweis - die Anmeldung in einer Gemeinde oder Stadt als Wohnsitz in Deutschland nachgewiesen werden. Die Anmeldung erfolgt **persönlich** im Einwohnermeldeamt. Zur Anmeldung mitgebracht werden: * Personalausweis * Aufenthaltstitel, Aufenthaltspapier, etc. * wenn vorhanden – der Pass oder Passersatzpapiere. Außerdem muss ein Anmeldeformular ausgefüllt werden. Das Formular bekommt man direkt beim Einwohnermeldeamt. **Wichtig:** Wenn jemand verfolgt wird oder in einem Beruf arbeitetet, in dem er/sie potentiell gefährdet sind, kann eine Auskunftssperre nach §51 des Bundesmeldegesetzes bei der zuständigen Meldebehörde beantragt werden. Die Adresse ist dann geheim und kann von Dritten nicht einfach abgefragt werden. Leider werden derzeit die Sammelunterkünfte in Dörnfeld und im SFZ in Ilmenau nicht als dauerhafte Aufenthaltsorte anerkannt, weshalb hier gerade in den letztgenannten Felder Probleme auftreten. Aktuell wird hier an Lösungen mit den Verantwortlichen gearbeitet. [[Registrierung|nach oben]] ===== Ausländerbehörde ===== * [[https://www.ilm-kreis.de/%C3%84mter/Verkehrs-Gewerbe-und-Ordnungsamt/Ausl%C3%A4nderbeh%C3%B6rde/index.php?La=1&object=tx,1626.865.1&sub=0|Link zur Ausländerbehörde des Ilm-Kreises]] * [[https://handbookgermany.de/de/rights-laws/asylum/right-of-residence.html|Informationen zu Aufenthaltsgenehmigung für Geflüchtete - Handbook Germany]] ==== Fiktionsbescheinigung ==== Mit der Registrierung beim [[#Sozialamt]], wird automatisch ein Antrag auf Aufenthaltstitel an die Ausländerbehörde gestellt. Sie bekommen dann einen Termin von der Ausländerbehörde per Post zugeschickt (Wichtig: Bitte Namen am Postkasten anbringen und aktuelle Adresse angeben, ansonsten kann es sein, dass der Brief nicht ankommt.). Die Termine werden priorisiert vergeben für Personen, die bereits eine Aussicht auf Arbeit oder einen Vorvertrag haben. Die Fiktionsbescheinigung ist notwendig für den Übergang zum Jobcenter-Bezug. Ohne Fiktionsbescheinigung bleibt weiterhin das [[#Sozialamt]] zuständig. Menschen, die nicht Unionsbürger oder eine Staatsangehörigkeit von Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz haben, benötigen für einen rechtmäßigen längeren Aufenthalt in Deutschland eine Erlaubnis. Diese Erlaubnis nennt man „Aufenthaltstitel“. In vielen Fällen muss diese Erlaubnis vorab vor der Einreise vorliegen. Einen Aufenthaltstitel, der vor der Einreise in einer Botschaft oder einem Generalkonsulat als Aufkleber im Pass erteilt wurde, nennt man „Visum“. Aufenthaltstitel muss man beantragen. Wegen der besonderen Situation in der Ukraine wurde zu diesen Regeln eine Ausnahmeregelung geschaffen: Das Bundesministerium des Innern und für Heimat hat hierfür eine Rechtsverordnung erlassen, mit der Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine im Bundesgebiet vorübergehend vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit werden. Sie ist am 9. März 2022 in Kraft getreten und ist rückwirkend zum 24. Februar 2022 anwendbar. Die Verordnung dient dazu, die Einreise und den Aufenthalt der Betroffenen zu erleichtern und den Geflüchteten die Möglichkeit und die erforderliche Zeit für die Einholung eines Aufenthaltstitels im Bundesgebiet zu geben und sie damit vor dem Hineinwachsen in einen unerlaubten Aufenthalt zu schützen. Einen Aufenthaltstitel benötigen Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine also zunächst einmal nicht. Diese Regelung ist zunächst bis zum 31. August 2022 befristet. Danach benötigen Kriegsflüchtlinge einen Aufenthaltstitel. Da aber die Betroffenen keinen Einfluss darauf haben, wie lange die Behörde für die Bearbeitung eines Antrags benötigt, reicht eine Antragstellung innerhalb des Zeitraums, in dem man sich ohne Aufenthaltstitel rechtmäßig in Deutschland aufhält. Der Antrag muss also – nach derzeitigem Stand – spätestens am 31. August 2022 bei der örtlichen Ausländerbehörde gestellt werden. Ist der Antrag gestellt, bleibt der Zustand „erlaubter Aufenthalt“ bis zur Entscheidung über den Antrag erhalten – auch über den 31. August 2022 hinaus. Es wird eine sogenannte Fiktionsbescheinigung ausgestellt. (Quelle: https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/AsylFluechtlingsschutz/faq-ukraine.pdf?__blob=publicationFile&v=6; Stand: 20.04.2022] ==== Terminvergabe ==== Die Beantragung eines Aufenthaltstitels erfolgt grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung. Aktuell vergibt das Sozialamt in Absprache mit der Ausländerbehörde Termine, siehe dazu auch [[#Sozialamt]]. Derzeit können keine Termine online oder telefonisch gebucht werden. Ausländerbehörde des Ilm-Kreises * Schloßplatz 2 a in Arnstadt * Dienstag:8:30 Uhr - 11:30 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr allgemeine Sprechzeit (ohne Terminvergabe) Es sind in der Regel folgende Unterlagen vorzulegen: * gültiger Pass, * aktuelles biometrisches Passfoto (bitte beachten Sie dabei die Vorgaben der Passbildschablone für Erwachsene und Kinder, * aktuelle Meldebescheinigung des zuständigen Einwohnermeldeamtes (nicht älter als 3 Monate) * Nachweis der Sicherung des Lebensunterhaltes * Wohnraumnachweis * Krankenversicherungsnachweis * sowie den Aufenthaltszweck begründende Unterlagen ==== Geflüchtete anderer Herkunft ==== * [[https://www.asyl.net/view/neu-bei-uns-fragen-und-antworten-zum-status-von-gefluechteten-drittstaatsangehoerigen-aus-der-ukraine|Fragen und Antworten zum Status von Geflüchteten Drittstaatsgehörigen aus der Ukraine]] * [[https://www.fluechtlingsrat-thr.de/|Flüchtlingsrat Thüringen]]: Bei rechtlichen Fragen zum Thema Asylrecht bitte an den [[https://www.fluechtlingsrat-thr.de/|Flüchtlingsrat Thüringen]] wenden, der dann Empfehlungen für das weitere Vorgehen geben kann [[Registrierung|nach oben]]