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Asyl und Aufenthaltserlaubnis

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Aufenthaltserlaubnis

AKTUELLE ÄNDERUNGEN (01.09.2022) Der Bund hat die bestehende Übergangsverordnung für die Ukraine für 90 Tage verlängert bis zum 30. November und verändert. Die wichtigste Veränderung betrifft den Umstand, dass die 90 Tage visafreier Aufenthalt nur noch bei der Ersteinreise gelten und Geflüchtete somit nur 90 Tage danach Zeit haben, bei der Ausländerbehörde einen entsprechend anderen Titel zu beantragen.

(Quelle: https://berlin-hilft.com/2022/07/21/aenderungen-ukraine-uebergangs-verordnung-aufenthalt-ab-01-09-fuer-90-tage/

Wichtig für die Geflüchteten ist, dass sie von der Ausländerbehörde spätestens mit Ablauf der 90 Tage ein Schreiben bekommen müssen, dass sie sich auf einen Aufenthaltstitel beworben haben und sich legal im Land aufhalten. Das sollte eigentlich im Regelfall die Fiktionsbescheinigung sein, kann aber ggf. auch ein anderes Schreiben (BüMa, amtliches Schreiben) sein. Es ist noch nicht klar, wie es der Ilm-Kreis das handhaben möchte.

Weitere Informationen:

Asylbewerberleistungsgesetz

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