Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen haben Anspruch auf Leistungen aus Teilhabe und Bildung. Es werden z.B. Kosten von Mittagessen in der Schule bzw. Kindertagesstätte, Kosten für Klassenfahrten, Mitgliedsbeiträge im Verein oder anderen Freizeitbeschäftigungen mit ähnlichem Charakter (bis zur Höhe von 15 Euro im Monat) sowie unter bestimmten Bedingungen auch Lernförderung und Schülerbeförderung übernommen
Der Antrag muss beim Sozialamt gestellt werden. Link zum Antrag
Ferienfahrten werden vorrangig vom Jugendamt bis zu 20 EUR pro Kind und bis zu 25 EUR pro Erwachsener bezuschusst.
Für die Teilnahme an der Ferienfreizeit übernimmt das Jugendamt einkommensabhängig, z.B. für Leistungsempfänger*innen von ALG-II oder nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Kosten von bis zu 20 EUR pro Kind und Übernachtung.
Kontakt: Frau Klempert Email: jugendamt@ilm-kreis.de oder Tel. 03628 738-651
Wenn Leistungen vom Sozialamt oder Jobcenter empfangen werden, können die darüber hinausgehenden Kosten über Leistungen aus Bildung und Teilhabe bezuschusst werden.
Die Anmeldung muss schriftlich erfolgen über dieses Anmeldeformular
Kontakt ist Herr Tischer (Tel.: 03628 738-653; Email: jugendamt@ilm-kreis.de) Für die Übernahme von Kosten siehe Zuschüsse für Freizeitaktivitäten
Auf der Karte der Kinder- und Jugendvereinsseite Ilm-Kreis findet Ihr Vereine, die Angebote für Freizeitgestaltung, Hobbies und Interessen machen.
Die Musikschule Arnstadt-Ilmenau bietet Instrumentalausbildung für ukrainische Schülerinnen und Schüler zwischen 7 und 18 Jahren an.