Nach der Anmeldung beim Sozialamt wird ein vorläufiger Behandlungsschein durch die DAK Gesundheit versendet.
Akute Krankheiten und Behandlungen werden übernommen. Für chronischen Krankheiten und besondere Eingriffe, ist die Genehmigung des Sozialamtes notwendig. Für bestimmte medizinische Unterstützungen (z.B. Brillen) können Zuzahlungen fällig werden. Bitte im Einzelfall vorher nachfragen beim Sozialamt. Für Empfänger:innen von Sozialleistungen gibt es eine Zuzahlungsbefreiung, die per Post zugeschickt wird. Bitte mit dem Sozialamt in Verbindung setzen, wenn diese nicht angekommen ist. Wichtig: Bitte Namen am Postkasten anbringen und aktuelle Adresse angeben, ansonsten kann es sein, dass der Brief nicht ankommt.
Die Krankenversicherung verlängert sich automatisch, wenn die Fiktionsbescheinigung ausgestellt wurde.
Der Freistaat Thüringen und die Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen haben sich geeinigt, dass Geflüchtete aus der Ukraine, die sich registrieren möchten, ohne Versicherungskarte in die Praxen bzw. Kliniken gehen können. Die Abrechnung erfolgt über das Landesverwaltungsamt. Damit ist für diese Personengruppe die Ausstellung eines Anonymen Krankenscheins nicht mehr notwendig. Eine entsprechende Vereinbarung können wir bei Rückfragen gern zugänglich machen. Für alle Geflüchteten, die sich nicht registrieren möchten, gibt es nach wie vor die Möglichkeit den anonymen Krankenschein zu nutzen. Meldet euch deswegen gern unter refugees@iswi.org.
Menschen ohne Krankenversicherung, die in Thüringen leben, können sich hier Informationen und Beratung holen:
LEBENSBEDROHLICHER NOTFALL - Telefonnummer: 112
Am Telefon sind die 5-W-Fragen wichtig:
Notaufnahme der Ilm-Kreis-Kliniken
In der Notfallaufnahme werden alle Notfälle durch Fachpersonal versorgt und bei Notwendigkeit stationär aufgenommen.