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Rückkehr in die Ukraine

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Reisen zu touristischen Zwecken

Reisen zu touristischen Zwecken sind grundsätzlich möglich, müssen allerdings beim Sozialamt oder Jobcenter und der Ausländerbehörde gemeldet werden.

Reisen in die Ukraine bis zu 5 Tage sind möglich, bei längeren Reisen in die Ukraine wird die Zahlung der Leistungen Sozialamt oder Jobcenter eingestellt.

Nach einer Reise in die Ukraine ist die Rückkehr nach Deutschland möglich, unter der Bedingung, dass man einreisen darf (keine Schulden, keine Straftaten) und sich an der Situation in der Ukraine nichts grundsätzlich geändert hat. Bis 31.8. ist der Aufenthalt und damit auch die Einreise in die BRD ohne vorherigen Visa-Prozess möglich (wird ggf. verlängert bis zum 31.10.). Auch eine Einreise ohne gültigen Reisepass sollte aktuell möglich sein. Bitte rechtzeitig über kurzfristige Änderungen informieren.

Dauerhafte Rückkehr

Bei dauerhafter Rückreise in die Ukraine ist das Sozialamt oder Jobcenter, die Ausländerbehörde und das Einwohnermeldeamt zu informieren.

Bereits gezahlte Sozialleistungen werden zurückgefordert und müssen zurückgezahlt werden. Bei nicht zurückgezahlten Schulden kann schlimmstenfalls ein Einreiseverbot in die EU folgen. Daher ist es wichtig, die Rückreise vorher zu planen.

Die Reise wird nicht vom Sozialamt bezahlt. Es gibt Hilfsorganisationen, die diese Reise ggf. finanzieren können (z.B. Caritas in Erfurt, IOM). Kontakt kann über unabhängige Stellen wie der Migrationsberatung im Ilm-Kreis vom L’amitié oder das Flüchtlingsnetzwerk Ilmenau hergestellt werden refugees@iswi.org.

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