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Wohnen & Grundversorgung

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Wohnen

Zuteilung von Wohnraum

Solange Betroffen im Bezug durch das Sozialamt sind, wird eine Wohnung zugeteilt, sobald das Sozialamt eine Wohnung hat. Sie ist in der Regel voll möbliert und ausgestattet. Es ist möglich, selbst eine Wohnung zu suchen und dem Sozialamt eine gefundene Wohnung zu melden. Das Sozialamt prüft dann so schnell wie möglich, ob es einen Mietvertrag schließen kann, die Verträge sind in der Regel mit dem Sozialamt gemacht. Wichtig: Immer erst die Bestätigung vom Sozialamt abwarten. Ansonsten kann es dazu kommen, dass die Miete nicht übernommen wird.

Nach dem Übergang zum Jobcenter, sollte innerhalb von 6 Monaten eine eigene Wohnung gefunden werden. Bei einigen Wohnungen wird es so sein, dass die Betroffenen das Vormietrecht haben und den Mietvertrag übernehmen und in der Wohnung bleiben können. Eine Verlängerung des Vertrages ist möglich, wenn nachgewiesen werden kann, dass keine Wohnung gefunden wurde. Es muss niemand auf der Straße schlafen.

Nach dem Übergang ins Jobcenter sind die Betroffenen selbst verantwortlich für die Suche einer Wohnung und schließen in der Regel auch selbst den Vertrag. Auch hier ist wieder wichtig, dass das Wohnungsangebot beim Jobcenter zur Genehmigung vorgelegt wird. Wenn das Jobcenter festgestellt hat, dass die Miete angemessen ist, darf man den Vertrag abschließen. Es ist auch möglich eine teurere Wohnung zu nehmen, allerdings müsst alles, was über dem angemessenen Betrag ist, selbst bezahlen. Deshalb sprecht bitte immer vorher mit dem Jobcenter.

Es gibt in Deutschland eine Liste mit angemessenen Preisen für Unterkunftskosten und Heizkosten, die je nach Region unterschiedlich ist (KdU-Richtlinie des Ilm-Kreises). Zusätzlich werden noch Bedarfe für z.B. Kinder, Menschen mit Behinderung etc. berücksichtigt.

Umzug

Wenn man Leistungen erhält, muss man sich VOR dem Umzug beim Sozialamt melden. Beim Sozialamt am besten per E-Mail melden. Zum Einwohnermeldeamt und zur Ausländerbehörde muss man persönlich gehen. (ggf. mit Terminvereinbarung). Die Krankenkasse kann per Brief oder E-Mail informiert werden oder man geht zur örtlichen Niederlassung. Bei Bezug von Leistungen des Sozialamts meldet das Sozialamt die Adressänderung automatisch.

Bei Umzug von einer Gemeinde zur anderen muss man sich bei der vorherigen Gemeinde abmelden und bei der neuen Gemeinde (z.B. Stadtverwaltung) innerhalb von 2 Wochen anmelden Achtung: Wenn man sich zu spät anmeldet, kann es sein, dass man eine Strafe bezahlen muss. Außerdem muss man der der Ausländerbehörde nach vollzogenem Umzug Bescheid geben, um eine Korrektur auf dem Ausweis zu machen.

Bei Umzug aus oder in ein anderes Bundesland weitere Informationen hier.

Informationen zur Wohnungssuche

Online Wohnungsbörsen

Auch das Beratungsteam des Flüchtlingsnetzwerks Ilmenau unterstützt, E-Mail: refugees@iswi.org

Wichtig:

Das Landratsamt weist darauf hin, dass direkte Hilfe durch die Bereitstellung durch Wohnraum und Umzüge bitte abgesprochen werden soll. Es ist vorgekommen, dass Geflüchtete aus den Sammelunterkünften einfach in Privatunterkünfte mitgenommen wurden. Dies kann unabgesprochen schädlich für alle Seiten sein, da sowohl haftungsrechtliche Fragen als auch Fragen der Erstattung bspw. von Nebenkosten und der Auszahlung der Unterstützung für die Geflüchteten daran hängen. Deshalb muss die Aufnahme von bereits registrierten ukrainischen Geflüchteten immer in Absprache mit dem Sozialamt erfolgen.

Das Sozialamt bemüht sich aktuell so schnell wie möglich den angebotenen Wohnraum zu sichten und zu kategorisieren. Sollten Geflüchtete mit ukrainischer Staatsbürgerschaft, die zu euch gekommen sind (und vielleicht auch schon bei euch wohnen), noch nicht registriert sein, macht bitte für sie einen Termin beim Sozialamt aus, wenn sie hier bleiben wollen. Für Geflüchtete ohne ukrainische Staatsbürgerschaft gelten andere Regelungen und sie sollten vorher eingehend beraten (L’amitié e. V.; Adresse: Bahnhof 1a, 99310 Arnstadt; Telefon: +49 3628 661 2620, E-Mail: mbe-ik@gmx.de) werden. Wenn Geflüchtete beim Sozialamt im Ilm-Kreis angemeldet sind, aber umziehen hwollen, müssen sie sich beim Sozialamt abmelden.

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Kleiderkammern & Tafeln

Ilmenauer Tafel

Sozialkaufhaus Ilmenau

Möbelbörse Elgersburg

Arnstädter Tafel

Setzeclub Arnstadt

Kleiderkammer Friedersdorf

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Sachspenden & Verschenkmarkt

Wenn Ihr Anfragen für benötigte Sachspenden für Geflüchtete habt, könnt Ihr Euch gern auch an unsere Sachspendenkoordinatorin Cordula wenden unter refugees@iswi.org oder 0176/57767418.

Tausch- und Verschenkmarkt des Ilm-Kreises

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