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   * [[#Zuschüsse für Freizeitaktivitäten]]   * [[#Zuschüsse für Freizeitaktivitäten]]
   * [[#Angebote]]   * [[#Angebote]]
-      * [[#Freizeitangebote des Jugendamtes für Kinder und Familien]] +      * [[#Ferienfreizeiten des Jugendamtes]] 
-      * [[Kinder- und Jugendvereine]] +      * [[#Kinder- und Jugendvereine]] 
-      * [[Musikschule]]+      * [[#Musikschule]] 
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 +[[Leitfaden|Zum Inhaltsverzeichnis]]
  
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 ===== Zuschüsse für Freizeitaktivitäten ===== ===== Zuschüsse für Freizeitaktivitäten =====
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 Es werden z.B. Kosten von Mittagessen in der Schule bzw. Kindertagesstätte, Kosten für Klassenfahrten, Mitgliedsbeiträge im Verein oder anderen Freizeitbeschäftigungen mit ähnlichem Charakter (bis zur Höhe von 15 Euro im Monat) sowie unter bestimmten Bedingungen auch Lernförderung und Schülerbeförderung übernommen Es werden z.B. Kosten von Mittagessen in der Schule bzw. Kindertagesstätte, Kosten für Klassenfahrten, Mitgliedsbeiträge im Verein oder anderen Freizeitbeschäftigungen mit ähnlichem Charakter (bis zur Höhe von 15 Euro im Monat) sowie unter bestimmten Bedingungen auch Lernförderung und Schülerbeförderung übernommen
  
-Der Antrag muss beim [[#Sozialamt]] gestellt werden. [[https://www.ilm-kreis.de/output/download.php?file=%2Fmedia%2Fcustom%2F1626_5110_1.PDF%3F1650878679&fn=amt_sa_2019|Link zum Antrag]]+Der Antrag muss beim [[registrierung#Sozialamt]] gestellt werden. [[https://www.ilm-kreis.de/output/download.php?file=%2Fmedia%2Fcustom%2F1626_5110_1.PDF%3F1650878679&fn=amt_sa_2019|Link zum Antrag]]
  
 Ferienfahrten werden vorrangig vom Jugendamt bis zu 20 EUR pro Kind und bis zu 25 EUR pro Erwachsener bezuschusst. Ferienfahrten werden vorrangig vom Jugendamt bis zu 20 EUR pro Kind und bis zu 25 EUR pro Erwachsener bezuschusst.
  
 +Für die Teilnahme an der Ferienfreizeit übernimmt das Jugendamt einkommensabhängig, z.B. für Leistungsempfänger*innen von ALG-II oder nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Kosten von bis zu 20 EUR pro Kind und Übernachtung. 
  
-===== Angebote =====+Kontakt: Frau Klempert Email: [[jugendamt@ilm-kreis.de]] oder Tel. 03628 738-651
  
-==== Freizeitangebote des Jugendamtes für Kinder und Familien ====+  * [[https://www.ilm-kreis.de/output/download.php?file=%2Fmedia%2Fcustom%2F1582_170_1.PDF%3F1562920755&fn=amt_ja_5|Antrag Kostenübernahme durch das Jugendamt]] 
 +  * [[https://www.ilm-kreis.de/output/download.php?file=%2Fmedia%2Fcustom%2F2778_387_1.PDF%3F1556863675&fn=amt_ja_102|Richtlinie zur Kostenübernahme ]] 
 + 
 +Wenn Leistungen vom Sozialamt oder Jobcenter empfangen werden, können die darüber hinausgehenden Kosten über [[registrierung#leistungen_aus_bildung_und_teilhabe|Leistungen aus Bildung und Teilhabe]] bezuschusst werden.  
 + 
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 +===== Angebote =====
  
-  * Aktuell noch freie Plätze: [[https://www.ilm-kreis.de/%C3%84mter/Jugendamt/Jugendarbeit-Fachberatung-Kindertagesbetreuung/index.php?La=1&object=tx,1626.5247.1&kat=&kuo=1&sub=0|Ferienfreizeiten]] im Schülerfreizeitzentrum Ilmenau und an der Ostsee+==== Ferienfreizeiten des Jugendamtes ====
  
-Das Jugendamt hat noch freie Plätze für eine Theater-Freizeit für Kids von 8-12 Jahren vom 31.07.-06.08. im Schülerfreizeitzentrum Ilmenau und eine Ostsee-Woche für Kids von 12-16 Jahren vom 01.-11.08.+  * [[https://www.ilm-kreis.de/%C3%84mter/Jugendamt/Jugendarbeit-Fachberatung-Kindertagesbetreuung/index.php?La=1&object=tx,1626.5247.1&kat=&kuo=1&sub=0|Aktuelle Angebote des Jugendamtes]]
  
 Die Anmeldung muss schriftlich erfolgen über dieses [[https://www.ilm-kreis.de/output/download.php?file=%2Fmedia%2Fcustom%2F1626_186_1.PDF%3F1624447994&fn=amt_ja_19|Anmeldeformular]] Die Anmeldung muss schriftlich erfolgen über dieses [[https://www.ilm-kreis.de/output/download.php?file=%2Fmedia%2Fcustom%2F1626_186_1.PDF%3F1624447994&fn=amt_ja_19|Anmeldeformular]]
  
 Kontakt ist Herr Tischer (Tel.: 03628 738-653; Email: [[jugendamt@ilm-kreis.de]]) Kontakt ist Herr Tischer (Tel.: 03628 738-653; Email: [[jugendamt@ilm-kreis.de]])
 +Für die Übernahme von Kosten siehe [[#Zuschüsse für Freizeitaktivitäten]]
  
-Für die Teilnahme an der Ferienfreizeit übernimmt das Jugendamt einkommensabhängig, z.B. für Leistungsempfänger*innen von ALG-II oder nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Kosten von bis zu 20 EUR pro Kind und Übernachtung.  
  
-  * [[https://www.ilm-kreis.de/output/download.php?file=%2Fmedia%2Fcustom%2F1582_170_1.PDF%3F1562920755&fn=amt_ja_5|Antrag Kostenübernahme durch das Jugendamt]] +[[#Freizeit|nach oben]]
-  * [[https://www.ilm-kreis.de/output/download.php?file=%2Fmedia%2Fcustom%2F2778_387_1.PDF%3F1556863675&fn=amt_ja_102|Richtlinie zur Kostenübernahme ]] +
- +
-Wenn Leistungen vom Sozialamt oder Jobcenter empfangen werden, können die darüber hinausgehenden Kosten über [[Registrierung#Leistungen zu Teilhabe und Bildung]] bezuschusst werden. +
  
  
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-[[Leitfaden|Zum Inhaltsverzeichnis]]+[[#Freizeit|nach oben]]
  
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