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public:registrierung [2022/05/24 10:59] claudia_weidnerpublic:registrierung [2022/09/26 11:52] (aktuell) – [Kontakt Sozialamt] claudia_weidner
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   * [[#Sozialamt|Sozialamt]]   * [[#Sozialamt|Sozialamt]]
 +      * [[#Kontakt Sozialamt]]
       * [[#Ablauf der Anmeldung]]       * [[#Ablauf der Anmeldung]]
 +      * [[#Sozialleistungen]]
 +      * [[#Übernahme von Wohnnebenkosten]]
       * [[#Leistungen aus Bildung und Teilhabe]]       * [[#Leistungen aus Bildung und Teilhabe]]
       * [[#Übergang zum Jobcenter]]       * [[#Übergang zum Jobcenter]]
 +      * [[#Leistungen bei Umzug]]
   * [[#Einwohnermeldeamt|Einwohnermeldeamt]]   * [[#Einwohnermeldeamt|Einwohnermeldeamt]]
       * [[#Einwohnermeldeämter im Ilm-Kreis]]       * [[#Einwohnermeldeämter im Ilm-Kreis]]
-      * [[Polizeiliche Anmeldung]]+      * [[#Polizeiliche Anmeldung]]
   * [[#Ausländerbehörde|Ausländerbehörde]]   * [[#Ausländerbehörde|Ausländerbehörde]]
       * [[#Fiktionsbescheinigung]]       * [[#Fiktionsbescheinigung]]
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 ===== Sozialamt ===== ===== Sozialamt =====
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 +==== Kontakt Sozialamt ====
  
   * [[https://www.ilm-kreis.de/%C3%84mter/Sozialamt/Aktuelles/|Integrationswegweiser des Ilm-Kreises]]   * [[https://www.ilm-kreis.de/%C3%84mter/Sozialamt/Aktuelles/|Integrationswegweiser des Ilm-Kreises]]
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 Geflüchtete haben einen Anspruch auf eine Versorgung mit dem Nötigsten (Unterkunft, Essen, medizinische Versorgung). Geflüchtete haben einen Anspruch auf eine Versorgung mit dem Nötigsten (Unterkunft, Essen, medizinische Versorgung).
  
 +Achtung:
 +Aufgrund der aktuellen Personalsituation ist das Sozialamt nur telefonisch, per E-Mail oder nach vorheriger Terminvereinbarung zu erreichen. (Stand 22.09.2022)
 + 
 **Ansprechpartner*innen:** **Ansprechpartner*innen:**
 +  * [[www.ilm-kreis.de/%C3%84mter/Sozialamt/Leistungen-f%C3%BCr-ausl%C3%A4ndische-Fl%C3%BCchtlinge/|Link zu Ansprechpartner*innen]]
   *  Ilmenau: Herr Ghafari, Telefon: +49 3628 738342, E-Mail: [[M.ghafari@ilm-kreis.de]]   *  Ilmenau: Herr Ghafari, Telefon: +49 3628 738342, E-Mail: [[M.ghafari@ilm-kreis.de]]
   * Arnstadt: Frau Leuthardt/Frau Höhlein, Telefon: + 49 3628 738343 und +49 3628 738348, E-Mail: [[M.leuthardt@ilm-kreis.de]]/[[L.hoehlein@ilm-kreis.de]]   * Arnstadt: Frau Leuthardt/Frau Höhlein, Telefon: + 49 3628 738343 und +49 3628 738348, E-Mail: [[M.leuthardt@ilm-kreis.de]]/[[L.hoehlein@ilm-kreis.de]]
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 ==== Ablauf der Anmeldung ==== ==== Ablauf der Anmeldung ====
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 1) Kontaktaufnahme zum Sozialamt Ilm-Kreis über **[[ukraine@ilm-kreis.de]]** – bitte unbedingt Kontaktdaten wegen Terminvereinbarung angeben 1) Kontaktaufnahme zum Sozialamt Ilm-Kreis über **[[ukraine@ilm-kreis.de]]** – bitte unbedingt Kontaktdaten wegen Terminvereinbarung angeben
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 Wenn ein Sachbearbeiter im Urlaub ist, dann über die Email-Adresse [[sozialamt@ilm-kreis.de]] melden. Wenn ein Sachbearbeiter im Urlaub ist, dann über die Email-Adresse [[sozialamt@ilm-kreis.de]] melden.
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 2) Kurzfristige Rückmeldung durch die Sozialbetreuung an die meldende Person zur Terminvereinbarung 2) Kurzfristige Rückmeldung durch die Sozialbetreuung an die meldende Person zur Terminvereinbarung
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 7) Terminmitteilung durch die Sozialbetreuung für die Registrierung in der Ausländerbehörde und Beantragung des Aufenthaltstitels 7) Terminmitteilung durch die Sozialbetreuung für die Registrierung in der Ausländerbehörde und Beantragung des Aufenthaltstitels
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 +==== Sozialleistungen ====
 +
 +Bei der Registrierung sind alle Einkommensarten anzugeben (Rente, Mieteinnahmen etc.), auch diejenigen aus der Ukraine. Diese werden gegen den Anspruch auf Sozialleistungen angerechnet. Sie nicht anzugeben ist eine Straftat.
 +Allerdings muss die Möglichkeit bestehen, über das Geld zu verfügen. Es wird nicht angerechnet, wenn kein Zugriff z.B. auf die eigene Rente in der Ukraine besteht. Dies muss allerdings mit dem Sozialamt geklärt sein. Aktuell gibt es Verhandlungen zu einer Vereinbarung zwischen der BRD und der Ukraine, dass die ukrainische Rente in Deutschland ausgezahlt wird. Sollten sich hierdurch Änderungen ergeben, wird euch das Sozialamt bzw. das Jobcenter Bescheid geben.
 +
 +Bei Krediten werden nur die Zinsen als Einkommen angerechnet. 
 +
 +Kosten für Kredite oder Nebenkosten (z.B. wegen Auto, Haus etc.) in der Ukraine werden nicht bei der Berechnung der Sozialleistungen berücksichtigt. Sollte jedoch Einkommen bspw. aus der Vermietung bestehen, das angegeben werden muss, können Kosten für die Vermietung (Kredite, Nebenkosten etc.) dagegen gerechnet werden, sodass keine / geringere Abzüge resultieren. 
 +
 +Übliche Geschenke werden nicht angerechnet, müssen allerdings nachvollziehbar und angemessen sein (z.B. 1.000 Euro für Heirat etc. sind OK; 10.000 € eher nicht). Geschenke oberhalb von 5.000 € müssen immer gemeldet werden und es muss einen Anlass für die Schenkung geben. Dasselbe gilt für veräußerliche Sachgeschenke (Schmuck etc.). Im Zweifelsfalle bitte vorher mit dem Sozialamt / Jobcenter absprechen.
 +
 +Der Besitz von kleinen Geldmengen ist erlaubt. Alles was unter 5.000 € ist, wird nicht angerechnet. 
 +
 +Veräußerliche Gegenstände, die nicht zum Alltagsbedarf gehören (z.B. Schmuck), müssen ggf. veräußert werden. Bitte diese Gegenstände bei der Registrierung angeben. Solltet dies vergessen worden sein, bitte nachmelden. 
 +
 +Ein Auto ist eine Besonderheit. Es wird geprüft, ob es für die Mobilität notwendig ist. Auch hierbei gilt die Verhältnismäßigkeit. Das Auto sollte kein Luxusauto sein (Zeitwert < 10.000 €) und im Alltag z.B. für die Fahrt zur Arbeit benötigt werden.
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 +==== Übernahme von Wohnnebenkosten ====
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 +Bei Wohnungen, die vom Landkreis angemietet sind, werden die Nebenkosten (Strom) verbrauchsabhängig abgezogen. Das heißt, durch das eigene Verhalten kann die Höhe beeinflusst werden. Ähnlich kann es auch beim Jobcenter aussehen. Bitte fragt bei Unklarheiten gern Sozialamt nach.
 +
 +Geflüchtete, die bei Privatpersonen untergekommen sind und keinen Mietvertrag abgeschlossen haben, müssen mit den Inhaber:innen der Wohnungen sprechen, ob sie an den Nebenkosten beteiligt werden. Eine Übernahme von Kosten durch das Sozialamt und später auch durch das Jobcenter ist nur möglich, wenn es abgesprochen ist und ein entsprechender Vertrag geschlossen ist. Dafür soll sich der/die Vermieter:in bitte an das zuständige Amt wenden.
 +
 +In den meisten Fällen sind die Wohnungen vom Landratsamt offiziell angemietet bzw. die Gastfamilien erhalten eine Erstattung für die Betriebskosten. Wenn das nicht der Fall ist, gibt es keine Erstattung. Es gilt: Eine Übernahme von Kosten durch das Sozialamt und später auch durch das Jobcenter ist nur möglich, wenn es abgesprochen ist und ein entsprechender Vertrag geschlossen ist. Dafür soll sich der/die Vermieter:in bitte an das zuständige Amt wenden.
 +
  
 ==== Leistungen aus Bildung und Teilhabe ==== ==== Leistungen aus Bildung und Teilhabe ====
  
 Die Geflüchteten haben einen Anspruch auf Leistungen aus Bildung und Teilhabe (bspw. Übernahme von Nachhilfekursen, Freizeitaktivitäten etc.). Die Anträge können beim Sozialamt gestellt werden.  Die Geflüchteten haben einen Anspruch auf Leistungen aus Bildung und Teilhabe (bspw. Übernahme von Nachhilfekursen, Freizeitaktivitäten etc.). Die Anträge können beim Sozialamt gestellt werden. 
-Zudem können sie einen Tafel-Ausweis bekommen. Hierfür brauchen sie eine Bescheinigung über Zahlungen vom Sozialamt (Quittung).  +Link zu weiteren Informationen: [[https://www.ilm-kreis.de/%C3%84mter/Sozialamt/Leistungen-zur-Bildung-Teilhabe/]] 
-Kontakt zur Tafel findet ihr hier: www.marienstift-arnstadt.de/beratungsdienste/ilmenauer-tafel.html + 
 +Zudem kann ein Tafel-Ausweis für Bedürftige ausgestellt werden. Hierfür ist eine Bescheinigung über Zahlungen vom [[#Sozialamt]] (Quittung) notwendig 
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 +Kontakt zur [[https://www.marienstift-arnstadt.de/beratungsdienste/ilmenauer-tafel.html|Ilmenauer Tafel]]
  
 ==== Übergang zum Jobcenter ==== ==== Übergang zum Jobcenter ====
  
 Geflüchtete, die einen Aufenthaltsstatus nach § 24 bekommen, erhalten ab dem 1.6. Sozialleistungen nach Arbeitslosengeld II / Sozialhilfe. Dies ist hinsichtlich der Integration eine gute Nachricht, da damit das Jobcenter zuständig ist und die Geflüchteten wesentlich stärker gefördert werden können (bspw. besserer Zugang zu Integrations- und Sprachkursen, Jobvermittlung, med. Versorgung). Allerdings stellen sich bei der Umstellung und Umsetzung viele andere Fragen bspw. bei der Versorgung mit Wohnungen und den Mitwirkungspflichten sowie den Übergang vom Sozialamt zum Jobcenter. Geflüchtete, die einen Aufenthaltsstatus nach § 24 bekommen, erhalten ab dem 1.6. Sozialleistungen nach Arbeitslosengeld II / Sozialhilfe. Dies ist hinsichtlich der Integration eine gute Nachricht, da damit das Jobcenter zuständig ist und die Geflüchteten wesentlich stärker gefördert werden können (bspw. besserer Zugang zu Integrations- und Sprachkursen, Jobvermittlung, med. Versorgung). Allerdings stellen sich bei der Umstellung und Umsetzung viele andere Fragen bspw. bei der Versorgung mit Wohnungen und den Mitwirkungspflichten sowie den Übergang vom Sozialamt zum Jobcenter.
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 +==== Leistungen bei Umzug ====
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 +In einem anderen Bundesland registrierte Geflüchtete erhalten Sozialleistungen, wenn sie nach Thüringen kommen. Umgekehrt (z.B. von Thüringen nach Bayern oder Sachsen) wird es schwierig und eine Zustimmung ist eher unwahrscheinlich. Bitte unbedingt vorher beim Sozialamt und unabhängigen Stellen wie bei der Migrationsberatung im Ilm-Kreis vom [[https://www.lamitie-gotha.de/fileadmin/pdf/Flyer/Flyer_MBE_deutsch_Arnstadt21_aktuell_a.pdf|L’amitié]] oder beim Flüchtlingsnetzwerk Ilmenau [[refugees@iswi.org]] informieren
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