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 ====== Rückkehr in die Ukraine ====== ====== Rückkehr in die Ukraine ======
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 +  * [[#Reisen zu touristischen Zwecken]]
 +  * [[#Dauerhafte Rückkehr]]
  
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-Eine Rückkehr in die Ukraine ist unter Beachtung der folgenden Hinweise möglich:+[[Leitfaden|Zum Inhaltsverzeichnis]]
  
-Reisen zu touristischen Zwecken sind grundsätzlich möglich, müssen allerdings beim [[Registrierung#Sozialamt]] oder [[leben&arbeiten#Jobcenter]] und der [[Registrierung#Ausländerbehörde]] gemeldet werden.+  
 +===== Reisen zu touristischen Zwecken ===== 
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 +**Reisen zu touristischen Zwecken** sind grundsätzlich möglich, müssen allerdings beim [[Registrierung#Sozialamt]] oder [[leben&arbeiten#Jobcenter]] und der [[Registrierung#Ausländerbehörde]] gemeldet werden.
  
 Reisen in die Ukraine bis zu 5 Tage sind möglich, bei längeren Reisen in die Ukraine wird die Zahlung der Leistungen [[Registrierung#Sozialamt]] oder [[leben&arbeiten#Jobcenter]] eingestellt. Reisen in die Ukraine bis zu 5 Tage sind möglich, bei längeren Reisen in die Ukraine wird die Zahlung der Leistungen [[Registrierung#Sozialamt]] oder [[leben&arbeiten#Jobcenter]] eingestellt.
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 Bis 31.8. ist der Aufenthalt und damit auch die Einreise in die BRD ohne vorherigen Visa-Prozess möglich (wird ggf. verlängert bis zum 31.10.). Auch eine Einreise ohne gültigen Reisepass sollte aktuell möglich sein. Bitte rechtzeitig über kurzfristige Änderungen informieren. Bis 31.8. ist der Aufenthalt und damit auch die Einreise in die BRD ohne vorherigen Visa-Prozess möglich (wird ggf. verlängert bis zum 31.10.). Auch eine Einreise ohne gültigen Reisepass sollte aktuell möglich sein. Bitte rechtzeitig über kurzfristige Änderungen informieren.
  
-Bei dauerhafter Rückreise in die Ukraine ist das [[Registrierung#Sozialamt]] oder [[leben&arbeiten#Jobcenter]], die [[Registrierung#Ausländerbehörde]] und das [[Registrierung#Einwohnermeldeamt]] zu informieren.+===== Dauerhafte Rückkehr ===== 
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 +Bei **dauerhafter Rückreise** in die Ukraine ist das [[Registrierung#Sozialamt]] oder [[leben&arbeiten#Jobcenter]], die [[Registrierung#Ausländerbehörde]] und das [[Registrierung#Einwohnermeldeamt]] zu informieren.
  
 Bereits gezahlte Sozialleistungen werden zurückgefordert und müssen zurückgezahlt werden. Bei nicht zurückgezahlten Schulden kann schlimmstenfalls ein Einreiseverbot in die EU folgen. Daher ist es wichtig, die Rückreise vorher zu planen. Bereits gezahlte Sozialleistungen werden zurückgefordert und müssen zurückgezahlt werden. Bei nicht zurückgezahlten Schulden kann schlimmstenfalls ein Einreiseverbot in die EU folgen. Daher ist es wichtig, die Rückreise vorher zu planen.
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 +[[#Rückkehr in die Ukraine|nach oben]]
  
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